Gutzmannschule Langenhagen

Erste Hilfe

laut Erlass „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen“ vom 27.6.2016

1. Bestellung Erste-Hilfe Beauftragter

Die Schulleitung kann eine/n Beauftragte/n und eine/n Vertreter/in schriftlich für den Bereich der Ersten Hilfe bestellen. Diese werden im Organisationsplan der Schule aufgeführt. Zurzeit sind dies Frau Brodowy und Frau Hasenmüller. Für die Außenstelle in Godshorn ist das Frau Broßat. (Stand 11/2016)

2. Aufgaben Erste–Hilfe–Beauftragter

Die Erste-Hilfe-Kurse für die Beschäftigten der Schule werden von den Erste-Hilfe-Beauftragten organisiert. Es wird von ihnen festgelegt, wer zu welchem Zeitpunkt an der Fortbildung teilnimmt und von welcher Organisation der Kurs geleitet wird.

Die Teilnahme an den Fortbildungsmaßnahmen wird durch die Erste-Hilfe-Beauftragten fortlaufend dokumentiert.

Die Erste-Hilfe-Beauftragten organisieren die Erste Hilfe bei Sonderveranstaltungen der Schule wie z. B. bei Feiern, Sportveranstaltungen oder Projekttagen. Weiterhin unterstützen sie bei der Organisation der Ersten Hilfe z. B. bei Klassenfahrten und Ausflügen.

Die Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten bei Notfällen sowie die Unterweisung zur notwendigen Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen und deren Auswertung ist Aufgabe der Erste-Hilfe-Beauftragten.

Die regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums erfolgt durch die Erste-Hilfe-Beauftragten in Zusammenhang mit dem Schulsanitätsdienst.

Der Erste-Hilfe-Beauftragte bzw. dessen Vertreter nehmen in Absprache an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil.

3. Fortbildung Kollegen

Grundsätzlich sollen alle Beschäftigten der Schule über aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen. Dazu nimmt das Kollegium sowie die Schulsachbearbeiterin und der Hausmeister alle drei Jahre an einer 9-stündigen Erste-Hilfe-Fortbildung teil. In diesem Kurs werden besonders auch zielgruppenspezifische Inhalte wie Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kindern behandelt. Dieser Kurs findet in der Regel am Ende der Sommerferien statt.

Beschäftigte der Schule mit einer sanitäts-/rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entsprechenden Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens gelten als fortgebildet, wenn sie an vergleichbaren Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen.

4. Fortbildung Schüler/Schulsanitätsdienst

Die Schülerinnen und Schüler des jeweils 9. Jahrgangs nehmen an einem Erste-Hilfe-Kurs teil, der von einer/einem qualifizierten Erste-Hilfe-Ausbilder/in durchgeführt wird.

Interessierte SchülerInnen des 9. und 10. Jahrganges arbeiten dann im Schulsanitätsdienst mit. (Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Erste–Hilfe–Kurs in Klasse 9)

Die Schulsanitäter sind während der Pausen (in der Pausenhalle) und bei Veranstaltungen mit ihrer Ausrüstung präsent und betreuen und versorgen einfache Verletzungen. Hierfür wird ein Dienstplan erstellt, der am Sanitätsraum und im Sekretariat aufgehängt wird. Auch während der Unterrichtszeit ist es möglich, die jeweils diensthabenden Schulsanitäter durch ein akustisches Signal über die Lautsprecheranlage der Schule zu rufen, damit sie bei der Erstversorgung von Verletzungen unterstützend tätig werden können.

5. Erste-Hilfe-Raum und weitere Räume

Im Hauptgebäude steht der Gutzmannschule und der Pestalozzischule ein Erste-Hilfe Raum zur Verfügung. Die Ausstattung entspricht den aktuellen GUV-Richtlinien „Erste-Hilfe in Schulen“. In weiteren Räumen (NTW-Raum, Küche, Werkraum, Sporthalle, Sekretariat) stehen Erste-Hilfe-Materialien zur Verfügung. Zusätzlich existiert im NTW-Raum eine Augendusche.

In der Außenstelle gibt es einen großen Erste-Hilfe-Rucksack und im Lehrerzimmer befindet sich ein Erste-Hilfe-Schrank.

Bei Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes ist die Mitnahme von Erste-Hilfe-Sets Pflicht. Diese befinden sich im Hauptgebäude im Erste-Hilfe-Raum. In der Außenstelle liegen diese im Lehrerzimmer bereit.

Entnommenes Erste-Hilfe-Material muss zeitnah ersetzt werden. Des Weiteren ist die Erste-Hilfe-Ausrüstung jährlich zu überprüfen und zu dokumentieren.

Im Erste-Hilfe-Raum und in den Klassenbüchern liegen zur Dokumentation von Unfällen, die nicht anzeigepflichtig sind, Vordrucke bereit. Diese Dokumentation ist fünf Jahre aufzubewahren und regelmäßig auszuwerten.

Anlage:

Erlass Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen vom 27.06.2016

Stand 21.11.2016