Gutzmannschule Langenhagen

Liebe Praktikantinnen, liebe Praktikanten,

ein herzliches Willkommen an der Gutzmannschule Langenhagen! Sie werden an der Gutzmannschule gern angenommen und als eine Bereicherung angesehen. Die Praktika reichen vom Schulpraktikum über das Orientierungs- und Beobachtungspraktikum bis zum Förderdiagnostischen Praktikum oder Sonderpädagogischen Unterrichtspraktikum. Um Sie inhaltlich sinnvoll einsetzen zu können, benötigen wir einige Informationen, die Sie uns bitte möglichst konkret im Bewerbungsbogen angeben. Diesen füllen Sie bitte gezielt aus und schicken ihn an die unten angegebene E-Mail-Adresse. Zusätzlich zu dem Bewerbungsbogen benötigen wir ein Anschreiben und einen tabellarischen Lebenslauf. Da die Praktikumsplätze sehr schnell belegt sind, bitten wir um frühzeitige Bewerbung. Leider kann den Wünschen aus dem Bewerbungsbogen aus schulorganisatorischen Gründen nicht immer entsprochen werden. Wir geben uns jedoch Mühe, Ihre Wünsche möglichst oft umzusetzen.

Für weitere Informationen setzen wir uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und auf Sie bei uns an der Schule.

Wenn Sie dann einen Praktikumsplatz an unserer Schule erworben haben, ist Frau Geveke Ihre erste Ansprechpartnerin. Bitte nehmen Sie zusätzlich in den ersten Tagen von sich aus Kontakt zur Schulleitung auf.

Ilka Geveke – Praktikumsbeauftragte der Gutzmannschule Langenhagen

Olaf Daum – Schulleiter

 

Informationen zum Praktikum an der Gutzmannschule

Dokumente zum Ausfüllen für Ihre Praktikumsbewerbung

Bitte laden Sie die nachfolgenden Dateien herunter und füllen Sie die Dokumente am Computer aus.

Beides senden Sie anschließend - zusammen mit einem persönlichem Anschreiben und einem tabellarischen Lebenslauf - per E-Mail an praktikum@gutzmann-lgh.de 

 

Download: Bewerbungsbogen

Download: Verschwiegenheitserklärung

 

Masernschutz

Sie sind verpflichtet, vor Beginn des Praktikums einen Masernschutz nachzuweisen:

"Am 13.02.2020 wurde das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 6 S. 148). Die Regelungen, die eine Änderung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG) beinhalten, treten zum 01.03.2020 in Kraft. § 20 IfSG sieht zukünftig den Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern sowohl für in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Abs. 1 bis 3 IfSG betreute als auch tätige Personen vor, soweit diese nach dem 31.12.1970 geboren sind." (Rundverfügung des RLSB, Dezernat 1, 25.02.2020)

Bitte lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die entsprtechende Bescheinigung ausfüllen und reichen Sie diese in Kopie vor Beginn des Praktikums in der Schule ein.

 

Download: Ärztliche Bescheinigung gemäß § 20 Absatz 9 IfSG