Gutzmannschule Langenhagen

Beratung im Förderschwerpunkt Sprache

Als Förderzentrum mit der Fachexpertise im Förderschwerpunkt Sprache bietet die Gutzmannschule für alle Regelschulen, die aufgrund einer personellen Unterversorgung keine „eigenen“ Förderschulkräfte im Haus haben, Beratung an.

Es geht dabei um Schülerinnen und Schüler, bei denen Sprachentwicklungsverzögerungen oder Sprachentwicklungsstörungen vermutet werden und auch bereits in logopädischer oder sprachtherapeutischer Versorgung sind.

 

Sofern ein Beratungsbedarf im beschriebenen Rahmen besteht, stellen Sie bitte eine Anfrage an die Gutzmannschule über unser Antragsformular zur Beratung.

 

Bei Kindern oder Jugendlichen, deren vorrangige Schwierigkeiten im Erwerb der deutschen Sprache als Zweitsprache liegen, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Fachberatung im RLSB.

Überprüfungsverfahren im Förderschwerpunkt Sprache

Eine Mitwirkung im Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache – also die Mitwirkung in der Erstellung eines Fördergutachtens – bietet die Gutzmannschule ebenfalls nur dann an, sofern die Regelschule keine Förderschullehrkraft zur Verfügung hat.

In diesem Fall können Sie einen Antrag zur Erstellung eines Fördergutachtens durch die Gutzmannschule stellen.

 

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Hannover bietet ebenfalls über das Portal „Beratung und Unterstützung (B & U)“ entsprechende Hilfen an.