Wesentlicher Bestandteil der berufsvorbereitenden Arbeit der Gutzmannschule und damit eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Übergangs von der Schule in den Beruf ist die Arbeit in der Schülerfirma. Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit gegeben werden, in der Wechselwirkung zwischen theoretischem und praktischem Handeln die Grundlagen der Wirtschaft zu erlernen. Die Schülerfirma wird in Kooperation mit der Pestalozzischule Langenhagen geführt
Zurzeit gliedert sich die Schülerfirma der Gutzmannschule in fünf Abteilungen:
Es gelten folgende Zielsetzungen für die Schülerfirmenarbeit:
auf der pragmatisch–kommunikativen Ebene
Im ersten Halbjahr des 8. Jahrgangs nehmen alle Schülerinnen und Schüler an einer Projektwoche (NFTE) teil, um wirtschaftliches Denken und Eigeninitiative anzubahnen und die Schülerfirmenarbeit vorzubereiten. Sprachliche Schwerpunkte liegen hier in der Förderung der Handlungskompetenz für Bewerbungsgespräche und auch allgemein für Gespräche, in denen es um eigene Interessen geht. Die Schülerinnen und Schüler erhalten von den NFTE–Trainern Fragestellungen, die ihnen helfen, sich und ihre Idee unter der Berücksichtigung des Sprecher–Hörer–Wechsels zu präsentieren. Aber auch die Präsentationen allgemein erweitern die sprachlichen Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stärken ihr Selbstbewusstsein beim Reden. So lernen sie z. B. Blickkontakt beim Reden aufzubauen und zu halten, Medien in den Vortrag mit einzubauen und Absprachen für die Aufgaben während der Vorträge zu treffen. Die Arbeit in einer Abteilung der Schülerfirma ist für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 verpflichtend. Die Schülerinnen und Schüler bewerben sich schriftlich (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopie) bei einer Abteilung der Schülerfirma. Am Ende des Jahrgangs 8 dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auf Eigeninitiative und am Ende des Jahrgangs 9 müssen sie sich neu bewerben.
Es folgt ein Bewerbungsgespräch, welches von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigenverantwortlich geführt wird. Die Annahme in einer Abteilung kann in Form einer Probezeit oder auch als feste Zusage erfolgen. Zu Beginn der Tätigkeit in einer Abteilung steht die Unterschrift unter einem gemeinsamen Arbeitsvertrag. Zum Ende des Schuljahres erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen mit dem Zeugnis ein Zertifikat mit einer der folgenden Bewertungen:
Im zeugnis erscheint die Note im Fach „Schülerfirma“ und zugelich fließt diese Note prozentual ins Fach „Arebit und Wirtschaft“ ein. Dabei umfasst die Bewerung von sehr gut bis ungenügend.
Die Arbeit in der Schülerfirma wird in der Regel von den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortlich in verschiedenen Abteilungen (Buchhaltung, Marketing, Produktion, Verkauf etc.) organisiert. Diese Arbeit wird von Lehrerinnen und Lehrern so wenig wie möglich und so viel wie nötig unterstützt und begleitet. Die Arbeit sollte sich nicht nur auf die Produktion und den Verkauf beschränken.Während die Schüler weitestgehend eigenverantwortlich arbeiten, fällt dem Lehrer die Rolle des Lernberaters zu. Diese Haltung gilt es konsequent einzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeiten und Risiken ihres selbstständigen Handelns erfahren. Wird bei der Arbeit nicht die erforderliche Schlüsselqualifikation gezeigt, erfolgt eine Missbilligung, bzw. Abmahnung. Zwei erteilte Abmahnungen können eine Kündigung nach sich ziehen. Bis dahin nehmen die Mitarbeiter am Unterricht einer anderen Klasse teil. Nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahme können sich die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum ersten des folgenden Monats bei einer anderen Schülerfirmenabteilung bewerben. Die Mitarbeit in einer Abteilung ist festgelegt auf mindestens ein Schuljahr, danach ist eine neue Bewerbung in einer anderen Abteilung möglich. Der zeitliche Rahmen umfasst zurzeit vier Unterrichtstunden und findet wöchentlich an einem Schultag statt. In Abständen von sechs Wochen finden Schülerfirmensitzungen mit den Lehrkräften und den Leitern und Leiterinnen der Abteilungen statt. Nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahem werden die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer anderen Schülerfirmenabteilung zugewiesen.
Gesamtkonferenzbeschluss vom 08.05.2017
Stand: 03/2017 (Aktualisiert im Januar 2021)