Gutzmannschule Langenhagen

Überprüfung und Aufnahme von schulpflichtigen Kindern

Dies bezieht sich auf Schüler und Schülerinnen, die bereits in einer örtlichen Grund-, Haupt- oder Realschule bzw. IGS/KGS/OBS etc. beschult werden.

Antragstellung

Die zuständige Schule wird das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung einleiten. Die Gutzmannschule wird von der zuständigen Schule in das Verfahren einbezogen und überprüft den Bereich Sprache.

Überprüfung

Das Kind wird in der Regelschule direkt vor Ort überprüft. Eine Lehrkraft der Gutzmannschule führt die Überprüfung der Sprache durch. Die Klassenlehrkraft der zuständigen Schule erstellt gemeinsam mit der Förderschullehrkraft das Gutachten.

Beschulungsvorschlag/Umschulung in die Gutzmannschule

Dieses wird den Eltern im Rahmen einer gewünschten Förderkommission ausführlich erläutert. Wenn ein umfassender Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache besteht, kann das Kind in die Gutzmannschule umgeschult werden. Die Aufnahme in die Gutzmannschule erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Aufnahmemöglichkeiten sofort oder zum Schuljahresbeginn/Schulhalbjahr.

Antrag auf Beratung durch die Gutzmannschule

Antrag zur Erstellung eines Fördergutachten durch die Gutzmannschule

Inhalte der Überprüfung von bereits schulpflichtigen Kindern

Anamnese

Überprüfung der Schulleistungen

     

  • Überprüfung der Leistungen, besonders im Mathematik–, Lese- und Schreiblehrgang (durch die Klassenlehrkraft der zuständigen Schule)

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  • Überprüfung der visuellen, auditiven und taktilen Wahrnehmung

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Überprüfung des aktuellen Sprachleistungsstandes

Überprüfung der Fein– und Grobmotorik